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Freitag, 25. September 2009

Schäuble auf Irrfahrt, oder: Wie finde ich den richtigen Abrollweg?

Ich kann es mir nicht vorstellen. Es entzieht sich mir auch zum wiederholten Interpretationsentwurf. Zusammengefasst: ich begreife es nicht. Mein einziger Trost mag sein, dass ich damit wohl nicht allein stehe.

Schäuble hat wieder zugeschlagen. Nein, korrekterweise muss man sagen, dass einer seiner Mitarbeiter zugeschlagen hat. Dieser hat nämlich ein Papier zusammengestellt, in dem die noch strikte Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz zugunsten einer noch rigoroseren Fahndung nach Gefärdern der inneren Sicherheit im Allgemeinen weiter aufgeweicht werden soll.
In diesem Papier ist zu lesen von der Übertragung von Polizeiaufgaben an den Verfassungsschutz, von Zugriffen auf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, von Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz, von Überwachung von Wohnräumen und vom genetischen Fingerabdruck als erkennungsdienstlicher Standardmaßnahme.
Ist das die StaSi 2.1? Oder geht das schon so viel weiter, dass es mit diesem Schmähbegriff schon fast nicht mehr zu beschreiben ist?
Wo führt das hin? Und was wird aus mir?

Ich pflege meine Meinung üblicherweise etwas subtiler kundzutun. In diesem speziellen Themenkomplex aber gehen mir die Mittel so langsam aus. Deswegen deutlich:
Ich weigere mich, mich dem Diktat der Terrorabwehr zu unterwerfen; vor allem dann, wenn ich weiß, dass der Terror vornehmlich im Kopf eines einzigen Mannes stattfindet! Ich füge mich keinem Sicherheitsapparat mit Absolutheitsanspruch! Ich lebe nicht in einem Überwachungsstaat!

Schäuble ist auf seinem Posten die mit Abstand schlechteste Besetzung seit Gründung der Bundesrepublik. Schilys Reflexhandlungen nach dem 11. September zu toppen war schwer genug. Aber der Rollstuhlpilot hat in dieser Disziplin eine Leistung erbracht, vor der selbst Staatenlenker in weniger demokratischen Strukturen den Hut ziehen könnten. Oder es sogar tun.
Natürlich kommt jetzt die Argumentation, dass das Papier doch keine Ministeriumsmeinung sei und dass es lediglich als Arbeitsvorlage dient. Tagesschau.de zitiert Schäubles Büroleiter Bruno Kahl wörtlich mit „Wunschzettel der Referatsleiter“. Aber welchen Beitrag zu einer demokratischen Staatenordnung kann ein Ministerium leisten, in dessen Referaten Fanatiker sitzen, denen jedwedes Mittel zur Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit recht ist, wenn es nur dem hehren Ziel der „inneren Sicherheit“ dient? Welche ideologische Färbung werden deren Arbeitsvorlagen denn haben, die der Innenminister auf den Tisch bekommt? Und ist er als Chef des Hauses nicht verantwortlich für das, was in seinen Reihen produziert wird?

Sonntag, 20. September 2009

Die schnelle Nummer

Spätestens seit den Zwischenfällen auf der Freiheit statt Angst am 12. September diesen Jahres ist sie wieder in aller Munde: die Forderung nach einer eindeutigen Kennzeichnung von Einsatzkräften der Polizei. Die Rede ist von einer Nummer und einem Namen, denen die Person in der Uniform eindeutig (oder gar eineindeutig) zugeordnet werden kann.
Ich muss gestehen, dass ich dieses Thema mit überaus gemischten Gefühlen betrachte.
Grundsätzlich bin ich ein Freund von Transparenz. Ich begrüße es, wenn die Möglichkeit eröffnet wird, über die Strenge schlagende (was für ein dämlicher Wortwitz) Polizisten im Nachgang zur Rechenschaft zu ziehen. Das Gewaltmonopol darf nicht dazu missbraucht werden, missliebige Personen aufgrund von Bagatellen mittels Gewalt zu maßregeln. Die Menschenrechte schließen auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit ein. Eine Einschränkung dieses Rechts darf nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich sein.

Der geneigte Leser wird ahnen, dass es ein Aber gibt, immerhin gewichtig genug, um darüber zu schreiben. Er soll, wie so oft, recht behalten.
Polizeigewerkschaften wehren sich nicht zu Unrecht gegen eine eineindeutige Kennzeichnung von Einsatzkräften. Die Kenntnis von Namen bedeutet in unserer vernetzten Welt nicht selten auch die Kenntnis von Adresse, Familie, Lebensumstände. Ein Polizist, qua Amt zur Ausübung von Gewalt befugt und auch verpflichtet, macht sich auf diese Weise schnell zur Zielscheibe. Nicht umsonst sind die Kräfte der SEK bis zur Unkenntlichkeit vermummt.
Eine eineindeutige Zuordnung ermöglicht es gewaltbereiten oder vergeltungssüchtigen Tätern, nicht nur die Person des Ordnungshüters sondern auch dessen Umfeld, seine Familie und sein Heim zu bedrohen. Der geneigte Leser wird kaum bestreiten, dass eine solche Gefährdung denkbar ist. Und niemand kann von den Einsatzkräften und ihren Familien ernstlich erwarten, sich ihr permanent auszusetzen.

Bleibt die Frage nach dem Mittelweg. Den muss es geben und in meinen Augen gibt es ihn auch. Und ihn zu erdenken hat mich eine Nussschnecke und eine Straßenbahnfahrt gekostet. Ist der geneigte Leser zumindest ansatzweise mathematik-affin, wird er diese – in meinen Augen sinnvolle und praktikable Lösung – auch schon gefunden haben. Von jeder Nummer muss auf einen Namen geschlossen werden. Aber nicht jeder Name muss auf eine Nummer verweisen. Es würde schlussendlich völlig genügen, jeder Einsatzkraft für jeden Einsatz eine neue Nummer zu vergeben und diese dann auf der Uniform zu verewigen. Natürlich muss die Nummernvergabe dokumentiert und einzeln quittiert werden, keine Frage. (Für die ganz Paranoiden kann diese Liste auch gern bei der Staatsanwaltschaft verwahrt werden und vielleicht werden die Nummern ja auch an den Jacken verplompt.)
In jedem Falle endet mit Abgabe der einmalig zugeteilten Nummer für den Polizisten die eindeutige Zuordnung (die bei der Aufarbeitung aber dennoch möglich ist). Kein Namensschild, keine dauerhafte Identität (wieso denke ich gerade an statische IPs?). Aber eine zweifelsfreie Identifizierung im Einzelfall.

Die Welt kann so einfach sein. Nur habe ich das Gefühl, dass das im Stakkato der gegenseitigen Anschuldigungen irgendwie gerne übersehen wird.