Donnerstag, 13. November 2008

Wolfgang und wie er die Welt sah...

Das BKA-Gesetz, vielmehr: dessen Reform, ist wieder in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit gerückt. Den Kampf gegen den Terror soll es unterstützen und damit die Freiheitsrechte der Bundesrepublik schützen. Zu diesem Zwecke wird dem BKA im Zuge dieser Reform eine Reihe von neuen Befugnissen zuerkannt. Die bekannteste davon ist die so genannte Online-Durchsuchung. Das mag die Spitze des Eisbergs sein, es ist aber bei Weitem nicht alles.

Das ursprüngliche BKA-Gesetz stammt aus dem Jahre 1957, die letzte Reform wurde im Jahre 1997 vorgenommen. Der aktuelle Entwurf (hier die Fassung vom 16. April 2008 zum Download im .pdf-Format) stammt aus der Feder von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (im Folgenden: Bundesinnen-Wolfgang) und jeder, der sich mehr oder weniger intensiv mit dieser Person der Zeitgeschichte befasst hat oder selbiges musste, wird eines ahnen: Berührungsängste mit dem Grundgesetz hat der Mann im Rollstuhl nicht.
Sein Entwurf sieht beispielsweise vor, den Trennungsgrundsatz zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aufzuweichen, bisher ein hehres Gut des deutschen Rechtstaates. Überdies regelt das Gesetz die Befugnisse des Bundeskriminalamtes in den Belangen des Lauschangriffs, der viel zitierten Online-Durchsuchung und der Videoüberwachung. Es soll möglich sein, Wohnungen heimlich zu betreten und der Einsatz von verdeckten Ermittlern erfährt eine Neuregelung. Unschwer zu erraten, dass die Befugnisse des BKA in diesen Bereichen nicht eingedampft werden. Zu meiner milden Überraschung tauchen auch die Begriffe Rasterfahndung und Schleierfahndung tauchen wieder auf. Wer sich nun an den Deutschen Herbst erinnert fühlt, liegt mit diesem Gefühl gar nicht schlecht.

Bundesinnen-Wolfgang hat sich in der Bundestagsdebatte über das BKA-Gesetz zu folgender Aussage hinreißen lassen. Vielmehr war es wohl eine Art Appell:
„…dass wir aufhören, unseren freiheitlichen Verfassungsstaat in einer Weise zu diffamieren, die bei jungen Menschen so ankommt, dass die glauben, das sei so etwas wie die Stasi.“ (Anmerkung am Rande: Schon allein die Auswahl der Personengruppe bietet Anlass für weitergehende Erörterungen.) „Das Gegenteil ist der Fall. Wir verteidigen die Freiheitsrechte.“

Karl Steinhoff, einstmals Innenminister der DDR, begründete die Gesetzesvorlage zur Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit mit den folgenden Worten:
„Die hauptsächlichsten Aufgaben dieses Ministeriums werden sein: Die volkseigenen Betriebe und Werke, das Verkehrswesen, die volkseigenen Güter vor Anschlägen verbrecherischer Elemente sowie gegen alle Angriffe zu schützen, einen entschiedenen Kampf gegen die Tätigkeit feindlicher Agenturen, Diversanten, Saboteure und Spione zu führen, einen energischen Kampf gegen Banditen zu führen, unsere demokratische Entwicklung zu schützen und unserer demokratischen Friedenswirtschaft eine ungestörte Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern.“ Stellt sich die Frage, ob die formulierten Ansprüche der beiden Amtskollegen, bereinigt um einige ideologische Divergenzen, tatsächlich so weit auseinander driften. Über eine Antwort mag jeder selbst philosophieren.


Zum Abschluss meines kleinen Beitrags möchte ich noch eine weitere Person zu Wort kommen lassen. Der Erfinder des Blitzableiters, der Philosoph, Freimaurer und Gründungsvater der Vereinigten Staaten, Benjamin Franklin, hat einmal das schöne Zitat geprägt:
„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Das muss, vermute ich, nicht kommentiert werden.




(Quellen: www.tagesschau.de, de.wikipedia.org, www.netzpolitik.org, www.dradio.de)

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