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Sonntag, 12. Juli 2009

Ich glaub', es geht schon wieder los…

Es ist wieder Zeit für eine Petition. Der Initiator ist diesmal ein anderer, das Thema nicht ganz identisch mit der vielbeachteten Petition gegen Indizierung und Sperrung von Internetseiten. Mittelfristig ist das Klientel der Betroffenen aber ähnlich.
Die aktuelle versuchte Meinungsäußerung, so sie denn Gehör findet, richtet sich gegen ein generelles Verbot so genannter Killer-Spiele. Meine Meinung ist hinreichend bekannt. Deswegen hier kurz und knapp der Aufruf an den geneigten Leser, mit einer Mitzeichnung an diesem zweiten Versuch der Beteiligung an demokratischen Prozessen aktiv zu werden.
Hier ist der Link zur Petition und im Folgenden ist der Antragstext nochmal aufgeführt:


Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.


Begründung

Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht. Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.

"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten.


Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").

Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden.
Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.

Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...

  • den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion zu nehmen.
  • das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
  • den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
  • Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen.
  • die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.

Dienstag, 30. Juni 2009

Von der Leyen und von der Demokratie

Der beste Ehemann von allen wird es bestätigen können: ich habe das Thema Netzsperren und die leidige Diskussion darum lange gemieden wie der Teufel das Weihwasser. Das Thema ist mir an sich zu heiß und zu viel diskutiert, als das meine unmaßgebliche Meinung dazu noch irgendetwas Ungesagtes beitragen würde.
Die unerschöpfliche Energie, mit der der beste Ehemann aber diese ganze Thematik verfolgt, hat mich gestern auf ein Interview stoßen lassen, das mich, auch wenn ich redlich versucht habe es abzuschütteln, nicht mehr losgelassen hat.

Die altehrwürdige Zeit hat die zwei bekanntesten Gesichter des Netzstreits, Franziska Heine und Ursula von der Leyen, zum Gespräch gebeten. Heraus kam erwartungsgemäß wenig Einsicht. Was aber noch heraus kam, war eine Äußerung von Frau von der Leyen, die einer Ohrfeige für jeden Bürger einer freiheitlich-demokratischen Staatenordnung ist.


ZEIT ONLINE: Frau von der Leyen, verstehen Sie die Enttäuschung, wenn Frau Heine sagt: Wir sind so viele, und niemand hört auf uns?
von der Leyen: Ich kann das Gefühl schon nachvollziehen, aber eine Onlinepetition ist mit einem Klick unterschrieben ...
Heine: ... das stimmt nicht!
von der Leyen: Okay, vielleicht braucht es zwei, drei Minuten.



Man mag mir eine gewisse Polemik nachsagen, aber ich lese daraus eine sehr deutliche Abwertung von Petitionszeichnungen, die online getätigt werden. Frei nach dem Motto: wer eine Stimme im Wohnzimmer abgeben kann ohne sich aus dem Hause bewegen zu müssen, kann nicht ernst genommen werden.

Die Art und Weise, mit der Frau von der Leyen den gesammelten Wählerwillen diskreditiert, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es zeugt schon von sehr viel (zu viel?) Machtbewusstsein, wenn sie selbst in der direkten Konfrontation mit diesem Wählerwillen (in Person der Petitionsinitiatoren Franziska Heine) keinerlei Einsicht in den Umstand beweist, dass sie einzig und allein durch Wählerstimmen legitimiert wurde. Wenn man es genau betrachtet, dauert das Ankreuzen auf einem Wahlzettel auch nur ein paar Minuten. Und wenn man sich der Briefwahl bedient, muss man das Wohnzimmer nicht einmal verlassen.
Was sind diese Stimmen dann wert?

Samstag, 16. Mai 2009

Die Sackgasse im World Wide Web

Das Betreiben der Bundesregierung, unter maßgeblicher Federführung von Ursula von der Leyen, Internetseiten mit kinderpronografischem Inhalt zu sperren… Keine Sorge, ich fahre an dieser Stelle nicht fort. Mittlerweile wurde es, so glaube ich, oft genug diskutiert. Lang wie breit. Aber, auch das glaube ich, diese Diskussion hat mittlerweile ein Stadium erreicht, in dem keine Einigung mehr erreicht werden kann. Keine der beteiligten Parteien wird sich mehr von ihrem Standpunkt weg bewegen; sei es aus der pragmatischen Überlegung heraus sich nicht als Wendehals disqualifizieren zu wollen; sei es aus purem Starrsinn oder sei es, weil die immer wieder wiederholten Worte mittlerweile die Metamorphose von der Überzeugung zum Dogma durchlaufen haben und als solches nun fest verankert sind in den Köpfen derer, die sie formuliert und der interessierten Öffentlichkeit zum Fraß vorgeworfen haben.
Um es mit den Worten von Volker Pispers und, wie es eben jenem Kabarettisten gebührt, etwas überspitzt zu formulieren: Wenn man weiß, wer der Böse ist, hat der Tag Struktur.

Meine Meinung ist in diesem Zusammenhang nicht wichtig*. Wichtig erscheint mir vielmehr der Aufruf an alle Beteiligten an diesem so überaus wichtigen Entscheidungsprozess, die Form, die Fassung und auch den Ton zu wahren. Dieses Thema ist einfach zu wichtig und zu diffizil, um sich in Polemik zu versteigen. Und das gilt für beide Seiten der dick durch die Republik gemalten schwarzen Linie, die die Befürworter der Gesetzesvorlage zur Bekämpfung von Kinderpornografie in kommunikationsnetzwerken von deren Gegnern trennt. Macht Euch, liebe Kämpfer für eine bessere Welt, bitte bewusst, dass Ihr das Ziel, die Begrenzung der Verbreitung von Kinderpornografie, allesamt als verfolgenswert haltet.
Arbeitet, Herrgott nochmal, zusammen! Und nicht gegeneinander! Zielführend! Bitte!



*Um sie dennoch in so kurzer wie prägnanter Form zu präsentieren: ich habe die Petition mitgezeichnet.