Mittwoch, 19. Mai 2010

Die Gelddruckmaschine wird neu kalibriert

Die BaFin hat ein Verbot für ungedeckte Leerverkäufe ausgesprochen. Es hat mich gestern nicht unbedingt überrascht, dass dieses Vorgehen von Seiten der Spekulationsindustrie scharf kritisiert wurde. Die Börse hat darauf empfindlich reagiert. Mein Mitgefühl für sie hält sich in Grenzen.

Eine kurze Begriffserklärung dazu:
Das Prinzip des Leerverkaufs ist denkbar einfach. Ein Spekulant leiht sich Aktien von deren Besitzer, verkauft diese – und schon dieses Vorgehen darf mit dem Attribut „zweifelhaft“ bedacht werden – und kauft sie nach Sinken des Aktienkurses wieder zurück. Sie spekulieren – wetten – auf einen Kursverfall. Wie schon gesagt: Zweifelhaft.
Ungedeckte Leerverkäufe zeichnen sich demgegenüber dadurch aus, dass Aktien verkauft werden, die sich der Spekulant nicht einmal geliehen hat. Er handelt gewissermaßen mit heißer Luft. Gewinnbringend, füge ich hinzu.

Es will mir nicht in den Ingenieursschädel, wie solches Vorgehen überhaupt geduldet werden kann. Immerhin schädigt es nachgewiesenermaßen ganze Volkswirtschaften (und das in nicht unerheblichen Maße). Dass dem nun ein Riegel vorgeschoben wird, ist das Mindeste. Und der eigentliche Skandal besteht vielmehr darin, dass das Verbot (vorerst) zeitlich begrenzt ist.

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Und was ich persönlich noch weniger verstehe ist das Aufschreien aus der EU, dass sich Deutschland "erdreistet" diesen so genannten "Alleingang" zu tätigen, statt sich sofort anzuschließen. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.