Dienstag, 2. Februar 2010

Die Steuern und das Recht

Der Staat darf kein Geschäft mit Dieben machen. Das ist die große Ansage all derer, die sich in diesen Tagen als Hüter des Rechtsstaats und vielmehr noch als Hüter aller Steuersünder aufspielen. Fragt sich zum Einen: ist dieser Aufschrei gerechtfertigt? Zum Anderen fragt sich aber noch viel mehr: Stimmt er überhaupt?

Wenn der Staat keine Geschäfte mit Verbrechern machen darf, warum verhandeln Polizisten dann beispielsweise mit Geiselnehmern? Man stelle sich in diesem Zusammenhang den Aufschrei vor, wenn sich die Staatsdiener mit der oben genannten Begründung weigern würden, genau das zu tun.
Der Bürger erwartet vom Staat ein konsequentes Vorgehen gegen jede Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Konsequenz bedeutet in diesem Falle, dass im Zweifelsfalle auch auf Quellen zugreifen muss, die eben nicht mit einer blütenweißen Weste ausgestattet sind. Schlussendlich ist das eine Frage der Abwägung. Denn auch wenn ein Verbrechen durch ein anderes Verbrechen aufgedeckt wird, wiegt es nicht weniger schwer. Und: Das Verbot der Verwertung von Beweisen aus fragwürdigen Quellen ist in Deutschland noch immer die Ausnahme.

Gerade in der Frage der Steuerhinterziehung fällt die Abwägung leicht: Jedem Steuerhinterzieher wurde von der rot-grünen Bundesregierung eine Amnestie angeboten. Wer sie nicht genutzt hat, muss mit den Konsequenzen leben. Sich nun darüber zu beschweren, dass geltendes Recht durchgesetzt zu werden verspricht, ist zutiefst heuchlerisch. Und das nicht nur, wenn man sich ansieht, welcher Bevölkerungsteil denn davon profitiert, Geld in Steuerfluchtburgen anzulegen.

Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten wird. Dafür benötigt er Geld, das aus Steuern kommt. Und dazu benötigt er auch die Glaubwürdigkeit, dass er Gesetze auch zur Anwendung bringt. Und zwar ganz unabhängig von der Herkunft des Täters oder seiner finanziellen Ausstattung.

Keine Kommentare: