Die BaFin hat ein Verbot für ungedeckte Leerverkäufe ausgesprochen. Es hat mich gestern nicht unbedingt überrascht, dass dieses Vorgehen von Seiten der Spekulationsindustrie scharf kritisiert wurde. Die Börse hat darauf empfindlich reagiert. Mein Mitgefühl für sie hält sich in Grenzen.
Eine kurze Begriffserklärung dazu:
Das Prinzip des Leerverkaufs ist denkbar einfach. Ein Spekulant leiht sich Aktien von deren Besitzer, verkauft diese – und schon dieses Vorgehen darf mit dem Attribut „zweifelhaft“ bedacht werden – und kauft sie nach Sinken des Aktienkurses wieder zurück. Sie spekulieren – wetten – auf einen Kursverfall. Wie schon gesagt: Zweifelhaft.
Ungedeckte Leerverkäufe zeichnen sich demgegenüber dadurch aus, dass Aktien verkauft werden, die sich der Spekulant nicht einmal geliehen hat. Er handelt gewissermaßen mit heißer Luft. Gewinnbringend, füge ich hinzu.
Es will mir nicht in den Ingenieursschädel, wie solches Vorgehen überhaupt geduldet werden kann. Immerhin schädigt es nachgewiesenermaßen ganze Volkswirtschaften (und das in nicht unerheblichen Maße). Dass dem nun ein Riegel vorgeschoben wird, ist das Mindeste. Und der eigentliche Skandal besteht vielmehr darin, dass das Verbot (vorerst) zeitlich begrenzt ist.
Mittwoch, 19. Mai 2010
Montag, 10. Mai 2010
Wegtreten
Erinner sich noch jemand daran, dass unser aller Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler sein politisches Schicksal an den Erfolg der Kopfpauschale geknüpft hat? Ja?
Und kann sich nun, nachdem die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat Geschichte ist, jemand vorstellen, dass die Kopfpauschale noch die nötige parlamentarische Zustimmung finden wird? Nein?
Und was folgern wir daraus?
Richtig!
Und kann sich nun, nachdem die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat Geschichte ist, jemand vorstellen, dass die Kopfpauschale noch die nötige parlamentarische Zustimmung finden wird? Nein?
Und was folgern wir daraus?
Richtig!
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